Inhaber Sebastian Müller
Blasenbergstraße 9
72119 Ammerbuch
Sie gelten insbesondere für folgende Leistungen:
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform oder Textform.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Annahme des Angebots oder durch Beginn der Ausführung zustande.
Sämtliche technischen Unterlagen, Zeichnungen, Skizzen, Berechnungen, Visualisierungen, Leistungsverzeichnisse und Kostenschätzungen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und sind urheberrechtlich geschützt.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Technische Änderungen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Anforderungen oder technischer Notwendigkeiten erforderlich werden, bleiben vorbehalten, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere,
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen angemessen. Hierdurch entstehende Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
Eine Genehmigungsplanung oder Bauantragstellung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Statische Berechnungen werden grundsätzlich durch externe Tragwerksplaner erstellt. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des Werkvertrages, sofern sie nicht ausdrücklich beauftragt wurden.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für unzutreffende Angaben Dritter oder unvollständige Bestandsunterlagen.
Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Beratung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder die Bewilligung von Fördermitteln.
Über Förderanträge entscheiden ausschließlich die jeweils zuständigen Bewilligungsstellen.
Änderungen gesetzlicher Vorgaben oder Förderbedingungen nach Vertragsschluss begründen keine Haftung des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche für die Energieberatung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
Werden unzutreffende Angaben gemacht oder Unterlagen nicht vollständig vorgelegt, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus entstehende Nachteile.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich alle Preise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind oder nachträglich vom Auftraggeber gewünscht werden, werden gesondert vergütet.
Zusätzliche Leistungen, die aufgrund unvorhersehbarer Umstände erforderlich werden, insbesondere bei Bestandsgebäuden, versteckten Schäden, abweichenden Konstruktionen oder behördlichen Auflagen, sind gesondert zu vergüten.
Abschlagsrechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Gerät der Auftraggeber mit einer Abschlagszahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten bis zum Zahlungsausgleich einzustellen. Aus hierdurch entstehenden Bauzeitverlängerungen oder Mehrkosten können dem Auftragnehmer keine Nachteile entstehen.
Der Auftragnehmer dokumentiert Stundenlohnarbeiten durch Regieberichte oder Stundenzettel.
Nachträge können insbesondere entstehen durch
Nachträge werden auf Grundlage der vereinbarten Einheitspreise oder nach tatsächlichem Aufwand kalkuliert.
Ausführungsfristen beginnen erst, wenn
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern sämtliche Fristen angemessen.
Witterungsbedingte Unterbrechungen stellen keinen Verzug des Auftragnehmers dar.
Verzögerungen aufgrund unvorhersehbarer Lieferengpässe, Materialknappheit oder außergewöhnlicher Preisentwicklungen auf den Beschaffungsmärkten verlängern vereinbarte Liefer- und Ausführungsfristen angemessen, sofern der Auftragnehmer diese nicht zu vertreten hat.
Die Ausführungsfristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen zurückzuhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Zufahrten, Arbeitsflächen und Lagerplätze sind in ausreichendem Umfang bereitzustellen. Einschränkungen, die den Bauablauf behindern, sind dem Auftragnehmer rechtzeitig mitzuteilen.
Werden solche Einrichtungen durch den Auftragnehmer organisiert, erfolgt dies nur nach gesonderter Vereinbarung oder soweit dies zur ordnungsgemäßen Ausführung erforderlich ist.
Holz ist ein Naturprodukt. Natürliche Unterschiede in Farbe, Maserung, Struktur und Oberflächenbild sowie Harzaustritte, Äste, feine Trockenrisse und geringfügige Maßänderungen infolge von Feuchtigkeit oder Temperatur stellen keinen Sachmangel dar, soweit sie die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.
Erforderliche Zusatzarbeiten werden dem Auftraggeber unverzüglich angezeigt. Soweit möglich, erhält der Auftraggeber vor Ausführung eine Kostenschätzung.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel oder Verzögerungen, die auf Leistungen anderer Unternehmer oder vom Auftraggeber beauftragter Dritter zurückzuführen sind.
Der Auftragnehmer koordiniert diese Leistungen nur insoweit, wie dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Dokumentation dient ausschließlich der Beweissicherung, Qualitätssicherung sowie der Erfüllung gesetzlicher oder förderrechtlicher Nachweispflichten.
Eine Bewilligung von Fördermitteln, die Höhe der Förderung oder die Einhaltung künftiger Förderbedingungen wird nicht geschuldet.
Der Auftraggeber bleibt für die fristgerechte Mitwirkung sowie die Bereitstellung vollständiger Unterlagen verantwortlich, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Über die Abnahme soll ein schriftliches Protokoll erstellt werden. Darin werden insbesondere festgestellte Mängel, Restarbeiten sowie vereinbarte Fristen zu deren Beseitigung dokumentiert.
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel nach Möglichkeit unverzüglich anzuzeigen.
Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist einzuräumen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Hersteller oder Auftragnehmer empfohlenen Pflege- und Wartungsmaßnahmen einzuhalten.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Gelieferte Materialien und eingebaute Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum des Auftragnehmers, soweit ein Eigentumsvorbehalt nach den gesetzlichen Vorschriften möglich ist.
Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, veröffentlicht, an Dritte weitergegeben noch zur Ausführung durch Dritte verwendet werden.
Die Verarbeitung erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung, Rechnungsstellung, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
